Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

 

1. Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Studio Wanner AG ( folgend Designstudio genannt). Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.

 

2. Schriftform

Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen dürfen der Schrift- form oder werden am Ende eines jeden Angebots unter «Konditionen und Bestimmungen» aufgeführt.

 

 

Grundsätze

 

3. Leistungen des Designstudios

Das Designstudio erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:

a) Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung

b) Konzeption und Entwurf

c) Detailgestaltung und Ausführung

d) Realisation und Produktionsüberwachung

Für weitere Leistungen, arbeitet der Designstudio nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände der Schweiz.

 

4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis

Das Designstudio verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Es verpflichtet
sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

 

5. Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen vom Designstudio geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich dem Designstudio. Es kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis des Designstudio nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen. Der Designstudio ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

 

6. Nutzungsumfang

Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch das Designstudio geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen vom Designstudio geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des vom Designstudio geschaffenen Werke. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis des Designstudios einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

 

7. Gewährleistung

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Lizenzen, Muster, elektronische Daten, usw.) kann der Designstudio ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

8. Externe Zulieferung

Im Rahmen des Auftrages und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst das Designstudio Leistungen Dritter, welche er für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung von reproduktionsreifen Vorlagen benötigt.

 

9. Aufbewahren von Unterlagen

Das Designstudio ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist das Designstudio ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten die Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können vom Designstudio die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.

 

10. Herausgabe von Original-Druckvorlagen

Die Originalvorlagen (Reinzeichnungen, elektronische Daten, Illustrationen, Negative, Diapositive) gehören grundsätzlich dem Designstudio und werden dem Kunden nur zur Verfügung gestellt, um deren Nutzung zu ermöglichen. Die Originalvorlagen sind dem Designstudio zurückzugeben, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind.

 

11. Präsentationen

Preise für Präsentationen werden vor Arbeitsbeginn im Angebot aufgeführt. Zusätzliche Präsentation werden entsprechend den nachfolgenden Honorarbestimmungen verrechnet.

 

12. Belegsexemplare und aufführung als Referenz

Von allen produzierten Arbeiten darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen sind dem Designstudio unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Dem Designstudio steht das Recht zu alle Belege und erstellten Arbeiten als Leistungsnachweis (Referenzen ) zu verwenden und zu veröffentlichen (bspw. für eigene Website und Social Media). Davon ausgeschlossen sind vertrauliche Informationen des Kunden.

 

 

Honorar

 

13. Auftragsvorbesprechung

In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.

 

14. Grundlage für die Richtofferte und die Honorar abrechnung für Gestaltungsaufträge

Grundlage für die Richtofferte und die Honorarabrechnung sind die Honorargrundlagen bestehend aus:

a) Stundenhonorar von CHF 160 – 250 (je nach Phase)

b) Aufwandcheckliste, welche den Leistungsumfang des Designstudios definiert.

Das Honorar des Designstudios richtet sich demnach nach Zeitaufwand und dem Stundenhonorar. Das Auftragsvolumen wird in einer schriftlichen Offerte in der Regel pauschal definiert. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird vom Designstudio dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntgegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.

 

15. Ergänzungshonorare

Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist eine allfällige Zweit- oder Mehrnutzung nach folgenden Regeln gesondert abzugelten:

a) 25% des Honorars für jeden zusätzlichen Einsatz im Rahmen
des ursprünglichen Auftrags.

b) 50% des Honorars für jedes zusätzliche Produkt bzw. für jede zusätzliche Dienstleistung.

c) 50% des Honorars für jeden zusätzlichen Einzelmarkt.

d) 100% des Honorars für den europäischen Markt.

e) 150% des Honorars für den internationalen Markt, inkl. Europa. Berechtigt für die Ergänzungshonorare sind die Phasen 2 (Konzeption und Entwurf) und 3 (Detailgestaltung und Ausführung) des Honorarsystems von dem Designstudio. Die Abgeltung der Nutzungsrechte gemäss lit. a) bis e) ist einmalig und mit der ersten Verwendung geschuldet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Signete, Wortmarken, Bildmarken und Verpackungen. Für die Berechnung der Abgeltung für die Nutzungsrechte dieser Arbeiten kommt Punkt 16 zur Anwendung.

 

16. Honorarzuschläge

Wenn nichts anderes vereinbart wird, sind für folgende Gestaltungs- aufträge (Neuentwicklungen) die Nutzungsrechte für sämtliche Anwendungen abzugelten:

 

Signete, Wortmarken, Bildmarken:

a) 100% des Honorars für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern

b) 250% des Honorars für Unternehmen mit 11 bis 50 Mitarbeitern

c) 500% des Honorars für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern

 

Verpackungen jeglicher Art:

a) 50% des Honorars für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern

b) 100% des Honorars für Unternehmen mit 11 bis 50 Mitarbeitern

c) 200% des Honorars für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Berechtigt für Honorarzuschläge sind die Phasen 2 (Konzeption und Entwurf) und 3 (Detailgestaltung und Ausführung) des Honorarsystems von dem Designstudio. Die Abgeltung der Nutzungsrechte gemäss lit. a) bis c) ist einmalig und mit der ersten Verwendung geschuldet. Honorarzuschläge für spezielle Systemlösungen, typografische und layoutmässige Gestaltungs- systeme oder Prinzipien, die im Sinne von Richtlinien immer wieder oder für eine Serie von Anwendungen genutzt werden können, sind individuell zu vereinbaren.

 

17. Reduktion oder Annullierung des Auftrages

Grundsätzlich ist jede Phase des Honorarsystems für sich oder als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat das Designstudio Anspruch auf das Honorar gemäss vorstehenden Bestimmungen und pro rata temporis. Darüber hinaus hat das Designstudio das Recht a) auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungengegenüber Dritten, b) auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebender Schäden, c) die bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verwenden.

 

18. Abrechnung

Rechnungen können monatlich nach Aufwand gestellt werden und es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsstellung. 19. Reisebestimmungen Reisekosten werden nach den vorgelegten Quittungen berechnet (in der Schweiz: SBB Ticket 1. Klasse) oder mit Auto CHF 0.70/km. Reisen innerhalb der Grenzen der Stadt Zürich werden nicht verrechnet. Allfällige Flüge (Businessclass) und mieten für Auto (inkl. Vollkasko und Klasse Coupé oder Limousine) werden in Absprache mit dem Kunden getätigt. 20. Berater- und Vermittlungskommissionen eventuelle Berater und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich das Designstudio.

 

 

Rechtliches

 

21. Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und dem Designstudio unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen des Designstudios nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394ff. über den einfachen Auftrag.

 

22. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich.

 

Studio Wanner AG ist Mitglied beim Schweizer Grafiker Verband SGV und richtet sich nach deren AGB Vorgaben.